Raserdelikte häufen sich im Kanton bedenklich
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26. November 2021 – Die Zürcher Staatsanwaltschaft warnt vor Strafreduktionen bei Raserunfällen, die sich bedenklich häufen. Eine Ahnung von diesem Problem bekam die Zolliker Bevölkerung am 11. Juni, als ein ex-Banker beim Gemeindehaus seinen Lamborghini zerlegte – glücklicherweise ohne jemanden zu verletzen.
Der Strassenrowdy war gemäss dem Finanzportal «Inside Paradeplatz» ein ehemaliges «Enfant-terrible» der Bankerszene, das dann in die IT-Branche gewechselt habe. Der Fahrer verlor die Herrschaft über seinen Sportwagen und krachte in die Strassenlaterne bei der Bushaltestelle, wo sich zum Glück niemand aufhielt. Er überstand den Aufprall unverletzt, verhielt sich gegenüber der Polizei aber so renitent, dass ihn ein Beamter mit einem Judogriff zu Boden werfen musste.
Gemäss Auskunft der Staatsanwaltschaft See/Oberland ist der Fall immer noch pendent: «Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen» können wir derzeit keine weiteren Angaben machen.»
Dass Unfälle mit solchen Boliden schlimm ausgehen können, zeigt die heute publik gewordene Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis gegen den 20-jährigen Lenker eines 600 PS starken Fahrzeugs. Dieser beschleunigte am 5. Oktober 2019 in Dietikon derart, dass er die Herrschaft über das Auto verlor, frontal mit einem entgegenkommenden Personenwagen zusammenstiess und dabei eine Mutter und ihre vierjährige Tochter lebensgefährlich verletzte.
Raserdelikte häufen sich
Auf den Strassen des Kantons Zürich ist es gemäss Mitteilung der Staatsanwaltschaft nicht nur während des Lockdowns mit leeren Strassen sondern auch in jüngster Zeit zu einer bedenklichen Häufung solcher Delikte gekommen. Allein im Oktober habe man innerhalb von 20 Tagen fünf mutmassliche Raserunfälle gezählt. Dabei seien 12 Fahrzeuge beschädigt worden, wovon mehrere total, 5 Personen wurden verletzt, darunter auch Unbeteiligte. Der finanzielle Gesamtschaden überschreite die Millionengrenze bei weitem.
Die Unfallwagen waren mit 275 bis 626 PS motorisiert und mehrheitlich geleast, die Lenker zwischen 18 und 31 Jahre alt, wobei der Jüngste erst seit zwei Monaten im Besitz des Führerausweises gewesen sei. Bei mehreren Fahrzeugen hätten die Fahrer den Sicherheitsassistenten deaktiviert, was das Risiko eines Unfalls bei starker Beschleunigung deutlich erhöhe.
Lockerung des Raser-Artikels
Laut Staatsanwaltschaft laufen auf eidgenössischer Ebene Bestrebungen zur Lockerung des Raser-Artikels. Der Bundesrat wolle unter anderem auf die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr verzichten und die Mindestdauer des Führausweisentzugs von 24 auf 12 Monate senken. Künftig sollen auch Geldstrafen ohne Anklagen ans Gericht möglich sein.
Angesichts der Schwere und der Häufigkeit von Raserunfällen müsse die Lockerung des Raser-Artikels kritisch hinterfragt werden, schreibt die Staatsanwaltschaft. Sie unterminiere die ursprünglichen Ziele von «Via Sicura», dem 2012 vom Parlament beschlossenen Programm zur Vermeidung von Toten und Verletzten im Strassenverkehr. Man sende damit ein falsches Signal an Täter und Opfer von Raserdelikten. (red)