Scherbenregen an der Beugi – wer bezahlt?

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13. Dezember 2021 – In der Nacht vom Freitag auf den Samstag war das Bushäuschen Beugi wieder einmal dran: Zwei komplett zerstörte Scheiben. Man fragt sich: Wie oft kommt so etwas vor? Wird Anzeige erstattet? Und wer bezahlt die Reparatur?

Zerstörte Scheiben beim Bushäuschen Beugi
Vandalismus an der Beugi (Foto: rs)

Die Wartehäuschen gehören weder dem Autobusbetrieb Baumgartner noch dem Zürcher Verkehrsverbund, sondern der Gemeinde Zollikon, die auch für den Unterhalt verantwortlich ist. Es ist folglich die Gemeinde (oder deren Versicherung), die für die Reparaturkosten aufkommen muss.

Gemäss dem Zolliker Polizeichef Peter Zimmermann variiert die Häufigkeit solcher Sachbeschädigungen stark. In den warmen Monaten seien sie etwas häufiger als im Winter. Dass ein Bushäuschen beschädigt werde, komme leider immer wieder einmal vor, «eine massige Häufung registrieren wir aber nicht». Manchmal komme es kurz hintereinander zu mehreren Sachbeschädigungen, dann passiere für längere Zeit nichts. Im Fall des Wartehäuschens Beugi liege die letzte Anzeige schon einige Zeit zurück.

Geringe Aufklärungsquote

Bei einer Sachbeschädigung nach Strafgesetzbuch muss der Eigentümer laut Zimmermann zwingend einen Strafantrag stellen. Nur dann könne die Polizei eine entsprechende Anzeige aufnehmen. Oftmals gehe sie auch aktiv auf den geschädigten Eigentümer zu, um den nötigen Strafantrag einzuholen. Wenn es gelinge, die Täterschaft zu eruieren, könne der Eigentümer als Privatkläger auftreten und die Kosten auf zivilrechtlichem Wege zurückfordern.

Allerdings konnten gemäss der Polizeilichen Kriminalstatistik 2020 nur 20 Prozent der Täter ausfindig gemacht werden. In der Schweiz wurden 46’438 solcher Vandalenakte verübt, 9 Prozent mehr als im Vorjahr, was mit der frustrierenden Pandemie zusammenhängen könnte. (red)

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