Flyer für die Zolliker HundehalterInnen

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14. Februar 2023 – Hunde, die zwischen dem 1. April und dem 31. Juli im Zolliker Wald unterwegs sind, müssen an die Leine. Mit der Hundesteuer-Rechnung bekommen die HalterInnen in diesen Tagen einen Flyer. Für alle Spazierenden interessant: Der «Hunde-Codex» des Veterinäramts mit dem fröhlichen Ratespiel.

Mann mit Hund im Wald
Mann mit Hund an der Leine im Wald (Foto: Pixabay)

Auf dem Flyer steht kurz und bündig, worum es bei der Leinenpflicht im Wald und 50 Meter ausserhalb geht: «Um Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden zu schützen.» Diese Botschaft erhalten alle Halterinnen und Halter der insgesamt 737 Hunde, die in Zollikon registriert sind (in der Corona-Zeit hat die Population sprunghaft um 100 Tiere zugenommen). Pro Hund beträgt die Abgabe 180 Franken, was der Gemeinde zu jährlichen Einnahmen von gut 130’000 Franken verhilft.

Bussenhoheit bei der Polizei

Bei der Zolliker Gemeindepolizei betreut Marco Wyss das Dossier Hunde. Er hofft, dass der Flyer bis am 1. April auch noch als grosses Plakat vorliegt, damit man es an den klassischen Hunde-Einfallachsen platzieren könnte. Wer mit seinem Hund am Stichtag auf die stark frequentierte Allmend kommt, muss mit einer Kontrolle rechnen. «Wir werden mit Augenmass vorgehen», verspricht Wyss. Zunächst soll niemand gebüsst werden: «Die Information steht in den ersten Tagen im Vordergrund.»

Diskussionen könnte es insbesondere um den 50-Meter-Abstand zum Wald geben. Der beliebte Spazierweg, der am Henri Guisan-Denkmal vorbei führt, liegt zwar deutlich ausserhalb der Schutzzone, biegt dann aber bald wieder Richtung Wald und damit in den 50-Meter-Bereich ab. Dort heisst es: Leine an.

Nach der Anlaufphase werden Ermahnungen ausgesprochen, später dann auch Bussen. «Die Übertretungsanzeigen, die mit einem QR-Code versehen sind, werden ausschliesslich von der Polizei ausgehändigt», sagt Wyss. Von der Möglichkeit, dass auch Jagdaufseher und Wildhüter Bussen ausstellen könnten, habe man aus Verfahrensgründen Abstand genommen.

HundehalterInnen, die sich mehrfach nicht an die neuen gesetzlichen Vorgaben halten, müssen nach der zweiten Busse (60 Franken) mit einer Verzeigung ans Statthalteramt rechnen – «das wird dann schon ein wenig teurer», sagt Wyss. Damit verbunden erfolgt auch eine Berichterstattung an das kantonale Veterinäramt, das zusätzliche Massnahmen anordnen kann. Diese sind ebenfalls mit Kosten verbunden.

Dem Hund nicht in die Augen starren

Das Veterinäramt betreibt die Website «codex-hund.ch», die auch Menschen ohne Vierbeiner interessante Einblicke ins Thema bietet. Man erfährt beispielsweise, dass der direkte Augenkontakt für einen Hund eine Provokation darstellt: «Starrt man einem Hund in die Augen, fasst er dies als Drohung auf und kann aggressiv reagieren. Einem Hund in die Augen zu schauen, ist deshalb tabu. Ihn aus dem Augenwinkel zu beobachten, ist hingegen ein Erfordernis, um zu sehen, was er tut.» 

Das Markt- und Sozialforschungs-Institut gfs hatte vor zweieinhalb Jahren 288 Erwachsene aus der Stadt Zürich und 713 aus dem Restkanton zum Thema «Begegnungen mit Hunden» befragt. Jede(r) Sechste hatte sich offenbar «unsicher» oder «sehr unsicher» gefühlt, wenn er oder sie im öffentlichen Raum einer Person mit Hund begegnete. Allerdings erlebte die Mehrheit der Befragten die meisten Hunde als «gut oder sehr gut erzogen». Kleinere Hunden wurden häufiger als schlechter erzogen wahrgenommen als grosse. Hier geht es zur damaligen Befragung.

Das eigene Hunde-Wissen testen

Das Online-Kartenspiel im «Hunde-Codex», mit dem man sein Wissen zum Umgang mit Hunden testen kann, ist lehrreich und macht Spass. Es werden 9 Fragen gestellt, zum Beispiel die wortwörtlich naheliegendste «Wie verhältst du dich, wenn du einen Hund streicheln möchtest?» Es sind jeweils mehrere Antworten richtig: Hier geht es zum Quiz. (rs)

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