Auch Jagdaufseher können Bussen verteilen

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6. März 2023 – Kürzlich hatte die Zolliker Gemeindepolizei verlauten lassen, dass nur Polizisten HundehalterInnen büssen können, die ab dem 1. April die Leinenpflicht im oder in der Nähe des Waldes missachten. Tatsache ist, dass auch die Zolliker Jagdaufseher dazu berechtigt sind.

Hund im Wald
Hund im Wald ohne Leine: Nicht mehr ab 1. April (Foto: Pixabay)

«Die Übertretungsanzeigen, die mit einem QR-Code versehen sind, werden ausschliesslich von der Polizei ausgehändigt», sagte die Gemeindepolizei Mitte Februar gegenüber den «ZollikerNews». Von der gesetzlichen Möglichkeit, dass auch die Zolliker Jagdaufseher Bussen ausstellen könnten, habe man aus Verfahrensgründen Abstand genommen.

Was die Gemeindepolizei offenbar nicht wusste: Alle fünf Zolliker Jagdaufseher haben letztes Jahr bei der Zürcher Fischerei- und Jagdverwaltung einen Fortbildungskurs unter der Leitung der Kantonspolizei besucht. Dies bestätigt ein Jagdaufseher, der die Ausbildung im letzten Sommer absolviert hat. Alle Fünf seien seither im Besitz eines Bussenblockes. Somit sind auch alle dazu berechtigt, fehlbare HundehalterInnen zu büssen.

Gesetzliche Grundlage ist die Kantonale Ordnungsbussen-Verordnung vom 10. Dezember 2019. Gemäss Paragraph 8, Absatz 3 bedürfen Berechtigte «einer Bewilligung der Direktion oder Gemeinde, der sie unterstehen, bzw. angehören». Diese Zweiteilung sei ihm nicht bewusst gewesen, sagt der Zolliker Polizeichef Peter Zimmermann: «Wenn die Jagdaufseher vom Kanton mit Bussenzetteln ausgerüstet worden sind, dann geht das für uns in Ordnung.»

Jagdaufseher können auch in andern Fällen Bussen verteilen. Beispielsweise an Personen, die geschützte Pflanzen ausreissen, Waldgebiete mit Zugänglichkeitsbeschränkung betreten, Waldstrassen unberechtigterweise befahren oder ohne Bewilligung jagen.

Alle wollen mit Augenmass vorgehen

Was die Leinenpflicht angehe, werde die Polizei «mit Augenmass vorgehen», hatten Peter Zimmermann und sein Stellvertreter Marco Wyss gegenüber den «ZollikerNews» gesagt. Zunächst solle niemand gebüsst werden: «Die Information steht in den ersten Tagen im Vordergrund.»

Die Zolliker Jagdaufseher wollen das genauso halten. «Wir stellen keine Patrouillen auf», sagt einer von ihnen, «aber wenn wir im Wald fehlbare Hundehalter sehen, werden wir sie ansprechen und im Wiederholungsfall mit 60 Franken büssen.»

Notlösung für den Hundesport

Der Verein Hundesport Zollikon hatte wegen der Leinenpflicht um sein Fortbestehen gebangt, denn das 15’000 m2 grosse Übungsgelände befindet sich mitten im Wald zwischen Zumikon und Zollikon. Die Bemühungen um eine Sonderregelung mit dem Kanton seien bisher ergebnislos geblieben, sagt die Vereinspräsidentin Doris Schär Stemmer: «Wir werden nun im Sinne einer Notlösung einen Schafhag aufstellen und nach dem Training wieder abbrechen, um dem Gesetz Genüge zu tun.» (rs)

Merkblatt mit Angabe, wer Bussen verteilen darf

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