Hangrutsch mit Konfliktpotenzial

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10. Januar 2024 – Der Hangrutsch an der Trichtenhauser Strasse kurz vor Weihnachten muss von Versicherungs-Experten untersucht werden. Hat der Bau einer Wasserleitung im Jahr 2022 für den Schaden von 50’000 bis 100’000 Franken gesorgt? Und wer trägt die Kosten?

Aufräumarbeiten an der Trichtenhauser Strasse (Foto: Alfons Pagany)
Aufräumarbeiten an der Trichtenhauser Strasse (Foto: Alfons Pagany)

Der Zolliker Familie Heer gehört nicht nur das Restaurant «Trichtenhausermühle», wo der «Wilde Kaiser» interimistisch wirtet, sondern auch der benachbarte Hang, um den sich die Auseinandersetzung dreht.

Im Juli 2021 hatten die «Werke am Zürichsee» bei der Gemeinde Zollikon ein Gesuch für den Bau einer neuen Ringleitung zur Wasserversorgung gestellt. Dieses Gesuch wurde von der Baubehörde Ende September bewilligt.

Die Arbeiten wurden mit einer sogenannten Spülbohrung vorgenommen. Das ist ein Verfahren, um eine unterirdische Rohrleitung zu verlegen, ohne dafür einen Graben ausheben zu müssen. Der Hang oberhalb der Trichtenhauser Strasse blieb auf diese Weise oberflächlich unversehrt.

Besteht ein Kausalzusammenhang?

Gemäss der Einschätzung der Eigentümerfamilie rutschte er im Dezember dann aber genau dort ab, wo die Spülbohrung vorgenommen worden war. Die Familie Heer spricht deshalb von einem «offensichtlichen Kausalzusammenhang». Der Hang habe viele Jahre lang deutlich schwereren Regen- und Schneefällen standgehalten. Das einzige, was sich geändert habe, seien die von den Werken am Zürichsee vorgenommenen Arbeiten im Untergrund.

Die Eigentümer wollen wissen, wer die Kosten für die Beseitigung der Schäden in Höhe von 50‘000 bis 100‘000 Franken zu übernehmen hat. In der Pflicht sehen sie die Gemeinde Zollikon, die «Werke am Zürichsee» und die Firma, welche die Bohrungen vorgenommen hat. Man habe sich sehr gewundert, als ein Vertreter der Gemeinde bei der ersten Inspektion unmissverständlich klargemacht habe, dass sämtliche Kosten vom Eigentümer der Parzelle zu tragen seien.

Gemeinde und Werke klären ab

Adrian Sägesser, der Vorsitzende der Geschäftsleitung der «Werke am Zürichsee», sagt auf Anfrage der «ZollikerNews», man sei sich keiner Schuld bewusst, gebe den Fall aber den Schadenexperten der Versicherung zur Abklärung weiter. Allerdings habe es im Dezember ausserordentlich stark geregnet; es sei in vielen Gegenden zu Hangrutschen gekommen.

Auch die Gemeinde Zollikon kann im Moment noch keine detaillierte Auskunft zur Schadensregulierung geben. Laut der Kommunikationschefin Melanie Marday-Wettstein werden der Sachverhalt und die entsprechenden Rechtsgrundlagen zurzeit geklärt.

Gefährdetes Gemeinschaftsprojekt?

Eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde und der Familie Heer birgt Konfliktpotenzial und könnte zu einem Härtetest für die künftige Zusammenarbeit werden. Denn beide bemühen sich derzeit auch um eine Lösung zur Erhaltung der Trichtenhausermühle als Beiz und Begegnungsort für den Zollikerberg.

Fritz Wolf vom Quartierverein Zollikerberg hatte die Gemeinde mittels Einzelinitiative aufgefordert, die Liegenschaft entweder zu erwerben und zu sanieren oder zumindest eine Übereinkunft mit den Eigentümern zum Erhalt des Restaurants zu finden, allenfalls mittels einer zu gründenden Stiftung. Die Gemeindeversammlung hatte die Initiative gegen den Willen des Gemeinderats gutgeheissen. (rs)

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