Knapp an einem Millionenloch vorbei

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26. November 2024 – Dank einer aussergerichtlichen Einigung mit zwei Rekurrenten können die Umbauarbeiten am Schwimmbad Fohrbach voraussichtlich Mitte Januar in Angriff genommen werden. Die Baubewilligung vom 15. Juli 2024 war erfolgreich angefochten worden. (1 Kommentar)

26. November 2024 – Dank einer aussergerichtlichen Einigung mit zwei Rekurrenten können die Umbauarbeiten am Schwimmbad Fohrbach voraussichtlich Mitte Januar in Angriff genommen werden. Die Baubewilligung vom 15. Juli 2024 war erfolgreich angefochten worden.

Visualisierung des umgebauten Schwimmbads Fohrbach (Abb.: Gemeinde Zollikon)
Visualisierung des umgebauten Schwimmbads Fohrbach (Abb.: Gemeinde Zollikon)

In ihrer gestrigen Medienmitteilung schrieb die Gemeinde: «Die umfassende Sanierung der Schwimmanlage Fohrbach, das aktuell grösste Investitionsprojekt der Gemeinde Zollikon, schreitet voran: Die bereinigte Baubewilligung ist erteilt. Die Bauarbeiten beginnen im neuen Jahr.»

«Bereinigte Baubewilligung»? Nach der Erteilung der ursprünglichen Baubewilligung am 15. Juli 2024 hatten vier Parteien den Bauentscheid verlangt, unter ihnen ein versierter Wirtschaftsanwalt mit Wohnsitz in unmittelbarer Nachbarschaft des Fohrbach. Zwei Rekurrenten gelangten Mitte August ans Baurekursgericht und fochten die von der Gemeinde erteilte Baubewilligung an, bestätigt der für das Fohrbachprojekt zuständige Gemeinderat André Müller.

Der Zeitpunkt war für die Gemeinde äusserst unangenehm, denn für die Inangriffnahme der Fohrbach-Sanierung waren alle Weichen bereits gestellt: das Schwimmbad-Personal über die Schliessung per Ende September informiert, die Bauarbeiten terminiert. Man hoffte, schon noch rechtzeitig mit den Rekurrenten klar zu kommen.

Kein Wort zu den Rekursen

Am 23. September verbreitete die Gemeinde eine Medienmitteilung zum Fohrbach. Sie informierte über die bevorstehende Sanierung des Schwimmbads, die damit verbundene Betriebsschliessung und über die Sozial- und Auffangpläne, die sie für die 41 Mitarbeitenden ausgearbeitet hatte. Die schwebenden Rekurse zum Bauprojekt erwähnte sie nicht – «weil es sich um ein laufendes Verfahren handelte», wie Müller erklärt. Nach wie vor hoffte die Gemeinde auf einen raschen Verhandlungserfolg.

Was beanstandeten die Rekurrenten? Streitpunkte waren unter anderem die Öffnungszeiten des Restaurants, die geplante Verschiebung des Zugangs zum Freibad, Lärm- und Sichtschutzmassnahmen, mögliche Blendungen durch die Solarpanels auf den Dächern, sowie die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg während der Bauarbeiten.

Gemeinde in der Klemme

In den ersten Gesprächen konnte keine Einigung erzielt werden. Ende September schloss die Gemeinde das Fohrbach, ohne über eine rechtskräftige Baubewilligung zu verfügen. Je mehr Zeit verging, desto klarer traten die möglichen Auswirkungen des hängigen Verfahrens auf das Sanierungsprojekt zutage.

Der Streit hätte im schlechtesten Fall bis zu drei Jahre dauern und vor Bundesgericht enden können. Im Fohrbach wäre in dieser Zeit kein Badebetrieb möglich gewesen. Das Schwimmbad hätte auch nicht mehr geöffnet werden können. «Wegen des schlechten Zustands der Heizung und der Badewassertechnik wäre das nur mit hohen Kosten und neuem Personal möglich gewesen» bestätigt Müller. Für das Gesamtprojekt drohten Folgekosten in Millionenhöhe.

Reduzierte Öffnungszeiten

Für die zweite Gesprächsrunde bot die Gemeinde eine ganze Verhandlungsdelegation auf: Mitglieder der Objektbaukommission, der Baubehörde sowie Abteilungsleitende der Verwaltung. Die Rekurrenten erwiesen sich als harte Gegner. Sie wussten, unter welchem Druck die Gemeinde stand. Entsprechend sieht die aussergerichtlich erzielte Einigung aus: Bei einen zentralen Streitpunkt, der Lärmbelästigung der Anwohner durch das von der Gemeinde verpachtete Restaurant, begrenzte man die maximalen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag auf 22 Uhr und am Wochenende auf 20.30 Uhr.

Was bedeutet das für die Rendite des Pächters? Müller: «Berechnungen haben gezeigt, dass die eingeschränkten Öffnungszeiten des Restaurants zu einer Umsatzeinbusse von 50’000 Franken pro Jahr führen könnten.» Es sei aber so, dass der grösste Teil der Einnahmen im Sommer und tagsüber erzielt werde. Die Auswirkungen auf die Gesamtrendite seien «noch unklar und hängen auch von den zukünftigen Pächtern ab».

Beim umstrittenen Zugang zum Schwimmbad einigte man sich mit den Rekurrenten darauf, ihn nicht wie geplant zu verschieben, sondern am alten Ort zu belassen. Dies bedingt nun laut Müller den Bau eines behindertengerechten Zugangs.

Der Grobzeitplan sah die Wiedereröffnung des Freibads im Mai 2025 und des Hallenbads im März 2026 vor. Müller sagt, man rechne mit einer Verzögerung von rund zwei Monaten und gehe davon aus, dass der Baukredit von 44,7 Millionen Franken plus Bauteuerung von rund 10 Prozent eingehalten werden könne. (René Staubli)

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Gemäss dem in diesem Artikel zitierten Gemeinderat André Müller sieht der Grobplan vor, dass das Freibad im Mai 2025 resp. mit einer Verzögerung von rund zwei Monaten wieder eröffnet wird. Bis dato wurde immer mit einer Schliessung von mind. 20 Monaten ab Herbst 2024 gesprochen. Das freut mich sehr, dass das Freibad so früh der Bevölkerung wieder zur Verfügung steht.

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